HILFE,

DIE ANKOMMT.

SPENDEN-
MÖGLICHKEITEN

Spendenformular

Bitte füllen Sie dieses Spendenformular aus und senden Sie dann bitte die Daten ab. Sie werden automatisch weitergeleitet, um die Zahlungsart zu wählen. Die Übertragung Ihrer Daten ist geschützt.

Spenden an die Steirische Kinderkrebshilfe sind laut Spendenbegünstigungsbescheid vom 18.11.2019 gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG steuerlich absetzbar (Reg. Nr. SO 15843).
Für die zeitliche Zuordnung Ihrer Spende zum jeweiligen Kalenderjahr gilt das Datum des Zahlungseinganges.

Jeder Beitrag zählt! Herzlichen Dank!
Sie spenden als *

Auswahl: Privatperson, Unternehmen, Sammlung

Als Privatperson ist es möglich Ihre Spende über das Finanzamt abzusetzen. Ihre persönliche Spende wird bei Bekanntgabe des Geburtsdatums automatisch von uns an das Finanzamt gemeldet. Dafür ist bei der Einzahlung Ihrer Spende Vor- und Nachname (Schreibweise lt. Eintrag im Zentralen Melderegister) sowie Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) bekannt geben. Gerne können Sie zusätzlich eine um Übermittlung einer schriftlichen Spendenbestätigung ersuchen.
Als Unternehmen ist es möglich Ihre Spende als Betriebsausgabe abzusetzen. (Voraussetzung ist der Übergang des Eigentums; bloße Verwahrung z.B. Sammlung von Drittpersonen bei einer Veranstaltung, genügt nicht) Dafür ist bei der Einzahlung Ihrer Spende bei „Schriftliche Spendenbestätigung erwünscht“ ein „Ja“ anzugeben.
Bei Spendeneinzahlung Sammlung Veranstaltung erfolgt die Einzahlung in Form eines Verwahrers. D.h. sie zahlen Spenden ein, welche von dritten Personen bei einer Veranstaltung gespendet wurden. Diese können nicht als persönliche oder Betriebsspende abgesetzt werden. Um einen Gesamtbetrag verifizieren zu können, besteht die Möglichkeit den Namen der Veranstaltung zu nennen.
Schriftliche Spendenbestätigung erwünscht

Erlagschein

Bitte füllen Sie dieses Spendenformular aus und senden sie dann bitte die Daten ab. Innerhalb der nächsten paar Tage senden wir Ihnen per Post einen entsprechenden Erlagschein zu.

Spenden an die Steirische Kinderkrebshilfe sind laut Spendenbegünstigungsbescheid vom 18.11.2019 gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG steuerlich absetzbar (Reg. Nr. SO 15843).
Für die zeitliche Zuordnung Ihrer Spende zum jeweiligen Kalenderjahr gilt das Datum des Zahlungseinganges.
Dafür ist bei der Einzahlung Ihrer Spende Vor- und Nachname (Schreibweise lt. Eintrag im Zentralen Melderegister) sowie Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) bekannt zu geben. Ihre Spende wird bei Bekanntgabe des Geburtsdatums automatisch dem Finanzamt gemeldet.

Vielen Dank!

Mitgliedschaft

Sie können durch Ihre fördernde Mitgliedschaft die Arbeit der Steirischen Kinderkrebshilfe mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von EUR 15,–unterstützen. 

Sollten Sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden, nehmen Sie sich bitte etwas Zeit unseren Mitgliedschaftsantrag auszufüllen und uns zu übermitteln. Herzlichen Dank!

Möchten Sie über den Mitgliedsbeitrag hinaus betroffene Familien und Projekte mit einer zusätzlichen Spende unterstützten, wird bei Bekanntgabe Ihre Geburtsdatums die Spende  automatisch dem Finanzamt zur Absetzbarkeit gemeldet.

 

Es ist ein gutes Gefühl, anderen mit einer Spende zu helfen. Besonders dann, wenn diese darauf angewiesen sind. Krebskranke Kinder und Jugendliche brauchen Ihre Unterstützung.

Unternehmensspenden

Als Unternehmen können Sie mit einer Firmenspende einen tollen Beitrag für krebskranke Kinder und Jugendliche leisten. So kann unternehmerisches Engagement gezeigt werden.

Gerne bedanken wir uns im Rahmen einer persönlichen Scheckübergabe mit Foto. 

Spenden statt Geschenke

Immer mehr Menschen verzichten zugunsten von Hilfsprojekten auf Geschenke z.B. zu Geburtstagen, Jubiläen oder ähnlichen freudigen Ereignissen. Stattdessen bitten sie um Spenden für krebskranke Kinder und Jugendliche.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und für Ihre Spendeninitiative.

Kranzspenden/
Gedenkspenden

Kranzspenden/Gedenkspenden

Sie möchten zugunsten von Projekten für krebskranke Kinder und Jugendliche auf Kranz- und Blumenspenden bei einer Beerdigung verzichten?
 
Bitte weisen Sie in der Traueranzeige auf den Spendenwunsch hin oder bitten Sie das Bestattungsunternehmen, folgende Informationen auf die Parte zu drucken:
 
„Anstelle von Blumen und Kränzen bitten wir um Spenden an die Steirische Kinderkrebshilfe. Spendenkonto: RAIKA
IBAN: AT68 3800 0000 0442 6300.
Spendenzweck „In Gedenken an Herrn/Frau VORNAME/NACHNAME“.“
 
Die Angabe des Namens des/der Verstorbenen im Verwendungszweck ist wichtig für die Zuordnung der Spenden.

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis (Legat) oder einer Schenkung für die Steirische Kinderkrebshilfe tragen Sie wesentlich dazu bei, dass wir unsere Hilfsangebot für krebskranke Kinder und Jugendliche auch weiterhin anbieten können.

Rund 300 Kinder erkranken in Österreich jährlich an Krebs. Wir helfen den betroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, zB mit unserem Unterstützungsfond und div. Projekten.

Mit einem rechtsgültigen Testament können Sie nicht nur Ihre Familie und FreundInnen berücksichtigen, sondern auch ein bleibendes Zeichen setzen. Mit einem Vermächtnis für die Steirische Kinderkrebshilfe bleibt Ihr Engagement in Erinnerung und wirkt.

Spendenkonten

spenden Compax Spendenguetesiegel 05379 neu 150x150 1
Steirische Kinderkrebshilfe:

Raiffeisenlandesbank Steiermark
IBAN: AT68 3800 0000 0442 6300
BIC: RZSTAT2G

PSK
IBAN:AT30 6000 0000 0726 6366
BIC: BAWAATWW

BAWAG
IBAN: AT07 1400 0860 1061 4734
BIC: BAWAATWW

Steiermärkische Sparkasse:
IBAN: AT61 2081 5000 0010 3119
BIC: STSPAT2GXXX

Steirische Kinderkrebshilfe – Forschungsverein:

Bank für Kärnten und Steiermark (BKS)
IBAN: AT55 1700 0001 8017 4575
BIC: BFKKAT2K

Für Spenden an den Forschungsverein der Steirischen Kinderkrebshilfe bitte hier klicken: StKKH-Forschungsverein

UNSERE
SPENDER/INNEN