Voraussetzungen:
— Mitgliedschaft beim Verein „Steirische Kinderkrebshilfe“ (Jahresmitgliedsbeitrag EUR 15,–)
— Jährliches Haushaltsnettoeinkommen unter EUR 56.000,–
Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht bis zum Therapieende.
Die jeweiligen Anträge werden nach Eintreffen der vollständigen Unterlagen in der nächstfolgenden Sitzung behandelt. Die Vorstandssitzungen finden in der Regel (ausgenommen August) einmal monatlich statt. Bei positiver Erledigung wird eine individuelle finanzielle Unterstützung in Abhängigkeit vom Familieneinkommen gewährt.
Zur Finanzierung der Subventionszahlungen an betroffene Eltern wird die Steirische Kinderkrebshilfe vom Verein „Golfen mit Herz“ unterstützt, der alljährlich Sportveranstaltungen zu Gunsten krebskranker Kinder und Jugendlicher durchführt. Das Ansuchen an den Verein wird von den Familien parallel zum Subventionsantrag der Steirischen Kinderkrebshilfe gestellt.
Die beiden vollständig ausgefüllten, vom behandelnden Arzt unterschriebenen und mit Klinikstempel versehenen Anträge (Steirische Kinderkrebshilfe u. „Golfen mit Herz“) sind gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die Steirische Kinderkrebshilfe zu schicken (per Post, Fax oder Mail).
Elterninformation/Sozialbroschüre
Durch die Erkrankung des Kindes sind die betroffenen Familien vielen Belastungen ausgesetzt. Einen Überblick über die sozialen Hilfestellungen in dieser schwierigen Situation – von Beihilfen über Pflegegeld bis zu Hilfsfonds – und rechtliche Informationen, wie Pflegefreistellungen für berufstätige Eltern liefert die Sozialbroschüre.
Krebsinformationsbroschüren/Untersuchungsbroschüren
Zu den unterschiedlichen Krebserkrankungen und den häufig angewandten Untersuchungsmethoden bietet die Österreichische Kinder-Krebs-Hilfe verschiedene Broschüren an, die detailliert Antworten auf die häufigsten Fragen liefern.